
Die NIS2 Richtline kurz erklärt...
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-2) legt verbindliche Mindeststandards für die Cybersicherheit in den EU-Mitgliedsstaaten fest. Ziel ist ein durchgängig hohes Schutzniveau für kritische und wichtige Einrichtungen in ganz Europa. Die Richtlinie ist seit 2023 auf EU-Ebene in Kraft und musste bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden.
Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie erweitert NIS-2 den Geltungsbereich deutlich:
Auch viele mittlere und große Unternehmen außerhalb der klassischen Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) – z. B. in den Bereichen IT, Energie, Gesundheit, Transport, Abfallwirtschaft oder digitale Dienste – sind nun betroffen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Alle betroffenen Organisationen müssen umfassende Maßnahmen zur Informationssicherheit und zum Risikomanagement umsetzen. Dazu zählen unter anderem:
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Durchführung regelmäßiger Penetrationstests
→ um Schwachstellen in IT-Systemen frühzeitig zu erkennen -
Einrichtung von Systemen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen
→ schnelle Reaktion auf Cyberangriffe wird Pflicht -
Risikobewertungen & Sicherheitsstrategien
→ strukturiertes Management zur Absicherung kritischer Prozesse -
Verantwortung auf Leitungsebene
→ Geschäftsführungen haften bei Verstößen mitunter persönlich
Jetzt handeln – Fristen und Pflichten ernst nehmen
Unternehmen sollten spätestens jetzt prüfen, ob sie unter die NIS-2-Regelung fallen, und geeignete Maßnahmen vorbereiten. Denn: Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder und Reputationsschäden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung – von der Risikoanalyse über technische Schutzmaßnahmen bis zur Schulung Ihrer Teams.

IT Assets definieren
Gemeinsam mit Ihnen verschaffen wir uns einen Überblick der vorhandenen Infrastruktur und definieren den Schutzbedarf der einzelnen Komponenten. Dies dient als Basis der darauf aufbauenden Risikoklassifizierung und ermöglicht eine effiziente Zuordnung sowie einfache hierarchische Pflege.

Risikoklassifizierung
Nach Aufnahme der technischen und infrastrukturellen Komponenten wird eine Risikoanalyse durchgeführt und erfolgskritische Faktoren abgeleitet. Durch den sogenannten „risikobasierten Ansatz“ werden wichtige Komponenten als solche identifiziert und transparent dargestellt.

Maßnahmenplanung
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wird durch einen Maßnahmenkatalog forciert, welcher in Zusammenarbeit mit dem Kunden definiert wird. Hier werden Prioritäten festgelegt und Maßnahmen aufgeführt, welche die Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen gewährleistet.

Richtlinien
Wir unterstützen Sie bei allen Dokumentationspflichten und der Ausarbeitung von Richtlinien, welche Sie im Kontext IT-Sicherheit und NIS-2 umsetzen müssen. Die zu formulierenden Richtlinien werden auf Ihre individuellen firmenspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten.

ISMS-Betrieb
Die machCon kümmert sich um das Aufsetzen und den Betrieb Ihres Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und stellt Ihnen dieses als Lizenz für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Unser „State of the Art ISMS“ ermöglicht die konsequente, gesetzeskonforme Umsetzung von NIS-2.

Vorfallmanagement
IT-Sicherheitsvorfälle werden lückenlos dokumentiert, es findet eine ausführliche Fallbetrachtung statt. Korrigierende und präventive Maßnahmen werden identifiziert und deren Umsetzung konsequent überwacht. Fehleranfällige Komponenten werden so schnellstmöglich eliminiert.